FAQ zur Wahlbenachrichtigung
Woher hat die Nordkirche meine Daten?
Auf Grundlage des Bundesmeldegesetzes liefern die Einwohnermeldeämter Daten unserer Gemeindeglieder an die Kirchen.
Aufgrund welcher Rechtslage darf die Nordkirche die Wahlbenachrichtigung versenden?
Jedes wahlberechtigte Mitglied der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland erhält die Wahlbenachrichtigung. Rechtsgrundlage dafür ist § 11 Absatz 3 KGRWG i.V.m. § 6 Nr. 1 DSG-EKD. Weitere Informationen zum Datenschutz gibt es hier.
Auch Personen mit kommunalen Auskunftssperren oder kirchlichen Sperren müssen angeschrieben werden!
Nach § 11 Absatz 3 Satz 3 des Kirchengemeinderatswahlgesetzes sind alle Gemeindeglieder anzuschreiben.
Warum werden mehrere Vornamen abgedruckt?
Wenn 3 Vornamen angedruckt werden, liegt es daran, dass bei der Kommune diese Namen alle als Rufname hinterlegt sind.
Warum wird ein Ortsteil abgedruckt und warum an dieser Stelle?
Für viele Adressen liefern die Kommunen Ortsteile. Diese Ortsteile sind in einigen Orten für die korrekte Adressierung (geographisch eindeutiger Ort) unumgänglich. Der Ortsteil muss nach Vorgabe der Post in der Zeile zwischen Name und Straße gedruckt werden.
Warum gibt es eine Wahlnummer (Nummer im Verzeichnis der Wahlberechtigten für den Wahlraum (KirA 02)?
Innerhalb eines Stimmbezirkes wird eine eindeutige Wahlnummer für jeden Wahlberechtigten vergeben und auf der Wahlbenachrichtigung und im Verzeichnis der Wahlberechtigten für den Wahlraum(KirA 02) angegeben. Diese Wahlnummer dient der schnelleren eindeutigen Zuordnung des Wahlberechtigten zum Verzeichnis der Wahlberechtigten für den Wahlraum (KirA 02)
Hinweise zur Briefwahl
Die Briefwahl kann schriftlich oder telefonisch in der Kirchengemeinde beantragt werden, in der man wahlberechtigt ist. Die Briefwahlunterlagen werden durch die Kirchengemeinde nach Schluss der Wahlvorschlagsliste, das ist frühestens Anfang Oktober 2022, zugesandt. Die Briefwahl kann auch persönlich in der Kirchengemeinde beantragt werden, in der man wahlberechtigt ist, und dann vor Ort auch gleich vollzogen werden – bitte die Öffnungszeiten der Kirchengemeindebüros beachten.
Was mache ich, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe (obwohl ich Kirchenmitglied bin)? | Was mache ich, wenn sich in meiner Gemeinde jemand meldet, der keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat?
Sie sind dennoch wahlberechtigt! Vor der Kirchenwahl setzen Sie sich bitte mit ihrer Kirchengemeinde in Verbindung in der Sie ihren Wohnsitz haben bzw. zu der Sie sich haben umgemeinden lassen. Hier geben Sie eine Positiverklärung ab (Formular hat die Kirchengemeinde) – auch eine Briefwahl ist dann vor Ort umgehend möglich. Die Kirchengemeinde leitet die Positiverklärung zeitnah an den Kirchenkreis weiter. Am Wahltag können Sie mit Ihrem Personalausweis den Wahlraum ihrer Kirchengemeinde aufsuchen, dort eine Eidesstattliche Versicherung abgeben und an der Wahl teilnehmen.