Datenschutzinformationen

Datenschutzinformationen zum Verzeichnis der Wahlberechtigten und zur Wahlbenachrichtigung nach § 17 DSG-EKD

Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzgesetzes der EKD (DSG-EKD)

Der Wahlbeauftragte der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland

Sebastian Kriedel
Dänische Straße 21-35, 24103 Kiel
Tel.: +49 431 9797-808
E-Mail: sebastian.kriedel@lka.nordkirche.de

Kontaktdaten des örtlich Beauftragten für den Datenschutz

Jörg Petersen
Dänische Straße 21-35, 24103 Kiel
Tel.: +49 431 9797-671
E-Mail: joerg.petersen@lka.nordkirche.de

Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre Daten?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl der Kirchengemeinderäte am 27. November 2022.

Zur Wahl der Kirchengemeinderäte wird für jede Kirchengemeinde ein Verzeichnis der Wahlberechtigten des Stimmbezirks erstellt. Wahlberechtigt ist jedes Gemeindeglied, das am Wahltag das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat. Das Verzeichnis der Wahlberechtigten dient der Feststellung der Wahlberechtigung für die Stimmabgabe am Wahltag oder per Briefwahl. Die Ausübung des Wahlrechts ist an die Eintragung in das Verzeichnis der Wahlberechtigten gebunden. Rechtsgrundlage dafür sind §§ 4 und 14 KGRWG i.V.m. § 6 Nr. 1 DSG-EKD.

Darüber hinaus sind die Verzeichnisse der Wahlberechtigten die Grundlage für den Versand der Wahlbenachrichtigungen. Rechtsgrundlage dafür ist § 11 Absatz 3 KGRWG i.V.m. § 6 Nr. 1 DSG-EKD.

Welche Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten wir?

Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:

Familienname, Vornamen, ggf. akad. Grad, Geburtsdatum, Anschrift.

An welche Empfänger werden Ihre Daten weitergegeben?

Zugriff auf das Verzeichnis der Wahlberechtigten haben der Kirchengemeinderat, die bzw. der Wahlbeauftragte der Kirchengemeinde und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Meldewesenabteilung im Kirchenkreis.

Zur Überprüfung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten haben andere wahlberechtigte Gemeindeglieder nur dann ein Recht auf Auskunft, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Verzeichnisses der Wahlberechtigten ergeben kann. Das Recht auf Auskunft besteht nicht hinsichtlich der Daten von wahlberechtigten Gemeindegliedern, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach den jeweils geltenden bundes- oder landesmelderechtlichen Vorschriften eingetragen ist.

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Die Verzeichnisse der Wahlberechtigten werden vernichtet, wenn sie für die Durchführung der Wahl nicht mehr erforderlich sind, es sei denn es liegt ein noch schwebendes Verfahren im Rahmen einer Wahlbeschwerde oder ein Verfahren zur Aufklärung oder Verfolgung einer Straftat vor.

Welche Rechte haben Sie als betroffene Person?

Jede betroffene Person hat

  • das Recht auf Auskunft nach § 19 DSG-EKD,
  • das Recht auf Berichtigung nach § 20 DSG-EKD,
  • das Recht auf Löschung nach § 21 DSG-EKD,
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach § 22 DSG-EKD,
  • das Recht auf Widerspruch nach § 25 DSG-EKD.

Wenn Sie ein Recht ausüben möchten, dann nehmen Sie Kontakt mit der verantwortlichen Stelle oder mit dem örtlich Beauftragten für den Datenschutz auf.

Darüber hinaus haben Sie das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt.

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Der Datenschutzbeauftragte der Nordkirche
Peter von Loeper 
Baustraße 34, 17109 Demmin
Tel.: +49 3998 25984-78
E-Mail: peter.loeper@dsb.nordkirche.de

 

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