Mitbestimmen - die Nord·kirche wählt.

Am 27.11.2022 wählen die Menschen in allen evangelischen Kirchen·gemeinden.
Diese Kirchen·gemeinden gehören zu der Evangelischen Kirche in Norddeutschland.
Wir sagen auch Nord·kirche.

Die Wahl ist an einem Sonntag im November.
Die Wahl heißt: Kirchen·gemeinderats·wahl.
Der Kirchen·gemeinderat leitet die Kirchen·gemeinde.
Dieser Kirchen·gemeinderat wird alle 6 Jahre neu gewählt.

Der Kirchen·gemeinderat entscheidet, was in einer Kirchen·gemeinde passiert.

Zum Beispiel:
Was mit dem Geld von der Kirchen·gemeinde gemacht wird.
Welche Pastorin oder welcher Pastor gewählt wird.
Wie das Gemeinde·leben oder der Gottes·dienst sein soll.

Wählen gehen!

Für die Nord·Kirche ist sehr wichtig:
Viele Menschen sollen mitentscheiden.
Viele Menschen sollen wählen gehen können.

Diese Menschen dürfen am 27.11.2022 wählen gehen:
Menschen ab 14 Jahren dürfen wählen.

Wichtig ist

  • Sie sind evangelisch
  • Sie sind getauft
  • Sie wohnen da, wo die Kirchen·gemeinde ist.

Sie wählen Menschen von der Wahl·liste von ihrer Kirchen·gemeinde.
Auf der Wahl·liste stehen alle Menschen, die Sie wählen können.

Einige Wochen vor der Wahl bekommen Sie eine Wahl·benachrichtigung mit der Post.
Die Wahl·benachrichtigung ist eine Karte vom Wahl·vorstand.

Sie können damit wählen gehen.
Der Wahl·vorstand macht alle Wahl·vorbereitung.
Er überwacht die Wahl.

In der Wahl·benachrichtigung steht:

  • Wann die Wahl stattfindet.
  • Wo Sie wählen
  • In einem Wahl·lokal von der Kirchen·gemeinde
  • Von Zuhause mit der Brief·wahl 

 

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Wie und wo wird gewählt

Sie entscheiden, wo Sie wählen wollen.
Wir erklären Ihnen, wie das geht.

Sie wählen im Wahl·lokal

Sie wählen von Zuhause

   

SIE WÄHLEN IM WAHL·LOKAL

Das ist der Wahl·ort von der Kirchen·gemeinde.
Oft ist das Wahl·lokal in einer Kirche oder in einem Gemeinde·haus.

So wählen Sie im Wahl·lokal

Im Wahl·lokal bekommen Sie den Stimm·zettel.

Auf dem Stimm·zettel steht:

  • Wie viele Stimmen Sie vergeben können.
  • Die Personen, die Sie wählen können.

So füllen Sie den Stimm·zettel aus

Sie kreuzen die Personen an, die Sie wählen möchten.

Das ist wichtig
Zählen Sie die Kreuze, die Sie auf dem Stimm·zettel gemacht haben.

Oben auf dem Stimm·zettel steht: So viele Kreuze dürfen Sie machen.

Machen Sie nur so viele Kreuze! Sonst ist Ihr Stimm·zettel ungültig.

Sie dürfen auch weniger Stimmen verteilen. Aber nie mehr!

 

Sie können auch mit Hilfe wählen

Wenn Sie Hilfe möchten, sagen Sie das im Wahl·lokal.
Dort gibt es Hilfs·personen.
Oder Sie bitten eine andere Person um Hilfe.
Die Hilfs·person kann zum Beispiel:
den Stimm·zettel vorlesen.

Aber Sie entscheiden, wen Sie wählen!

Am Ende falten Sie den Stimm·zettel zusammen.
Falten Sie die Schrift nach innen.
So kann niemand sehen, wen Sie gewählt haben.
Wenn Sie fertig gewählt haben, werfen Sie den Stimm·zettel in eine Wahl·urne.
Die Wahl·urne ist eine Kiste im Wahl·lokal.

  

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SIE WÄHLEN VON ZUHAUSE

Dafür gibt es die Brief·wahl.

So geht die Brief·wahl

Bestellen Sie beim Wahl·vorstand die Briefwahl·unterlagen.
Die Adresse steht auf der Wahl·benachrichtigung.
Die Briefwahl·unterlagen kommen zu Ihnen nach Hause.
Die Post bringt sie.

Zu den Briefwahl·unterlagen gehören:

Brief·umschläge, 1 Stimm·zettel und eine Erklärung.

Ein Brief·umschlag ist farbig/ohne Aufdruck.
Auf einem Brief·umschlag steht eine Adresse.
Auf dem Stimm·zettel steht:
Wie viele Stimmen Sie vergeben können.
Die Personen, die Sie wählen können.

So füllen Sie den Stimm·zettel aus

Sie kreuzen die Personen an, die Sie wählen möchten.

Das ist wichtig
Zählen Sie die Kreuze, die Sie auf dem Stimm·zettel gemacht haben.

Oben auf dem Stimm·zettel steht: So viele Kreuze dürfen Sie machen.

Machen Sie nur so viele Kreuze! Sonst ist Ihr Stimm·zettel ungültig.

Sie dürfen auch weniger Stimmen verteilen. Aber nie mehr!

 

Stecken Sie den Stimm·zettel in den farbigen Brief·umschlag ohne Aufdruck

Unterschreiben Sie die Erklärung zur Briefwahl.

Die Erklärung und den farbigen Umschlag stecken sie dann in den Brief·umschlag mit der Adresse.
Geben Sie diesen Umschlag vor dem Wahltermin bei der Kirchen·gemeinde ab.
Oder schicken Sie den Umschlag mit der Post an die Kirchen·gemeinde.

 

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Gewählt werden!

Für die Nord·Kirche ist sehr wichtig:
Viele Menschen sollen mitentscheiden.
Viele Menschen sollen gewählt werden können.

Diese Menschen dürfen sich am 27.11.2022 wählen lassen:

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie sind Mitglied in der Nordkirche.

Dann können Sie sagen:
Ich will mich wählen lassen.
Das müssen Sie Ihrer Kirchen·gemeinde sagen.
Sie können bis Ende September 2022 sagen:
Ich will mich wählen lassen.

Oder eine andere Person sagt:
Sie sollen gewählt werden.
Das muss die Person Ihrer Kirchen·gemeinde sagen.
Das muss bis Ende September 2022 gesagt werden.

 

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Infos finden

Infos finden sie ab Oktober zum Beispiel hier:

  • auf der Internet·seite von Ihrer Kirchen·gemeinde
  • im Gemeinde·brief von Ihrer Kirchen·gemeinde
  • im Schau·kasten von Ihrer Kirchen·gemeinde

.Die Infos finden Sie auch am Wahl·tag
im Wahl·raum bei Ihrer Kirchen·gemeinde.

 

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