Informationen für Interessierte und Kandidierende

Diese Zusage Gottes gilt Ihnen. Und natürlich jedem Menschen. Auch den vielen engagierten haupt- und ehrenamtlichen Christinnen und Christen, die das Gemeindeleben der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland gestalten.

Wir blicken auf die Kirchengemeinderatswahl 2022. Hier geht es um die Leitung und Zukunft der Kirchengemeinden vor Ort.

Der Kirchengemeinderat (KGR) trägt gemeinsam mit den Pastorinnen und Pastoren die Verantwortung für die Gemeinde, leitet und prägt sie. Er ist Impulsgeber und trifft Entscheidungen für die Gemeindearbeit. Diese Seite soll Ihnen Einblicke in das Engagement im Kirchengemeinderat geben.

Vielleicht haben Sie in Ihrer Kirchengemeinde die Broschüre "Eine Stimme haben Sie schon" erhalten. Diese hilft Ihnen Einblicke in das Engagement im Kirchengemeinderat zu erhalten; diese Seite gibt Ihnen ebenfalls erste Impulse.

Broschüre für Interessierte und Menschen, die über eine Kandidatur nachdenken:

Gut bedacht?

Eine Entscheidung für die Mitarbeit im Kirchengemeinderat hat vielfältige Aspekte und will gut überlegt sein – sowohl für Kirchengemeinderäte,
die bereits tätig sind und überlegen, ob Sie noch einmal kandidieren wollen, als auch für Interessierte, die überlegen, zu kandidieren.

Eine Frage für Eilige: Wie gut fühlt sich der Gedanke an eine Kandidatur an?

Im folgenden finden Sie Fragebögen, die bei der Entscheidung weiterhelfen.

Entscheidungshilfe für neue Kandidierende

Sie sind für die Mitarbeit im Kirchengemeinderat angesprochen worden und bedenken Ihre Entscheidung. Oder Sie sind auf die
Aufgabe aufmerksam geworden und wollen prüfen, ob Sie sich wirklich ins Gespräch bringen möchten. Viele Aspekte spielen
dabei eine Rolle. Einige sind hier aufgeschrieben. Klären sie für sich:

  • Welche Vorstellung haben Sie von den Aufgaben erhalten, die auf Sie als gewähltes Mitglied des Kirchengemeinderats zukommen?
  • Wie ist das Verhältnis von den Erwartungen an die Mitarbeit im Kirchengemeinderat und Ihren realistischen Möglichkeiten?
  • Welche Fantasie haben Sie im Blick auf Ihre spezifische Rolle im Kirchengemeinderat?
  • Was spricht Sie im Blick auf den biblisch-theologischen Auftrag der Kirche am meisten an?
  • Wofür schlägt Ihr Herz? Wofür möchten Sie sich gerne einsetzen?

Dieser Fragebogen kann Ihnen bei Ihrer persönlichen Entscheidung helfen.Vielleicht ist es auch gut, mit einer anderen Person darüber zu sprechen.

Entscheidungshilfe für Kirchengemeinderäte

Wenn der Kirchengemeinderat neu gewählt wird, stellt sich für Sie die Frage, ob Sie wieder kandidieren wollen. Eine Frage, die gut überlegt werden will. Viele Aspekte spielen bei Ihrer Entscheidung eine Rolle. Einige sind in diesem Fragebogen aufgeschrieben, andere fallen Ihnen sicherlich zusätzlich ein. Diese Tabelle ist nur für Ihre Augen gedacht.

Wenn es Ihnen bei der Entscheidung hilft, sprechen Sie mit einer anderen Person darüber. Eine Entscheidung zu diesem Zeitpunkt bedeutet genau das: eine Entscheidung für oder gegen die Kandidatur zum jetzigen Zeitpunkt. Das bedeutet nicht, dass Sie sich in sechs Jahren nicht noch einmal mit dem Thema befassen können.

Tätigkeitsprofil für Kandidierende

Manche Kirchengemeinde ist so groß wie ein mittelständisches Unternehmen. Andere wiederum sind geografisch so weit ausgedehnt, dass der Gemeindebrief fast der einzig zuverlässige Kontakt zu den Mitgliedern ist. Die Information potenzieller Kandidaten über Tätigkeitsprofile und eine offene Suche können eine ansprechende Form sein, Menschen auf das Ehrenamt im Kirchengemeinderat aufmerksam zu machen.

Eine Frage für Eilige: Was würde Ihnen helfen, um sich für diese Aufgabe ins Spiel zu bringen?

Im folgenden ein Entwurf, wie ein Tätigkeitsprofil für Kandidierende aussehen könnte:

Wir suchen Sie!

Der Kirchengemeinderat der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde XYZ ist für die Leitung der Kirchengemeinde zuständig. Er verwaltet das Vermögen der Gemeinde, stellt Mitarbeitende ein und ist für das geistliche Leben der Gemeinde verantwortlich. Unsere Kirchengemeinde XYZ hat rund …Gemeindeglieder, … Pfarrstellen,… bezahlten und etwa …ehrenamtliche Mitarbeitende. Für den Kirchengemeinderat suchen wir Sie als neues Mitglied ab Januar 2023.

Sie bringen mit:

  • die Lust, sich Ziele zu setzen und deren Umsetzung zu gestalten
  • Energie, um die Kirchengemeinde in stürmischen Zeiten verantwortungsvoll zu leiten
  • Engagement für Bewährtes und Offenheit für neue Erfahrungen
  • kritische Liebe zur Kirche
  • eine eigene Meinung und die Bereitschaft zur Teamarbeit
  • Kritikfähigkeit und die Bereitschaft, Konflikte zu bearbeiten
  • eine wertschätzende Haltung Ihren Mitmenschen gegenüber
  • Steh- und Durchhaltevermögen, inklusive Frustrationstoleranz
  • etwa …Stunden Zeit/Woche für Sitzungen, Gespräche
  • …und Sie sind volljähriges Gemeindeglied

Wir bieten:

  • Möglichkeit zur Verwirklichung Ihrer Ideen
  • Möglichkeit, Ihre Stärken, Fähigkeiten und Ihr Wissen einzubringen
  • persönliche Weiterentwicklung durch Übernahme von Verantwortung
  • Hier können Sie eintragen, was Sie ganz konkret bieten, z.B. Weiterbildung, Vernetzung, Mentoring, Supervision und Coaching,Beratung, Versicherungsschutz, Auslagenersatz, …

Mehr Informationen unter: Kontaktdaten Ihrer Kirchengemeinde

Kandidieren ganz konkret: Die nächsten Schritte

Es spricht viel dafür, für den Kirchengemeinderat zu kandidieren. Ganz konkrete nächste Schritte sind dann:

  1. Sprechen Sie mit dem zuständigen Kirchengemeinderat über die Rahmenbedingungen.
    Falls Sie in einer anderen Gemeinde kandidieren wollen, denken Sie zeitnah an eine Umgemeindung. Eine Umgemeindung muss bei der aktuell zuständigen Kirchengemeinde beantragt werden und zeitnah vollzogen sein. Ihre Gemeindezugehörigkeit ergibt sich aus Ihrer Wohnadresse. Hier finden Sie Ihre Gemeinde.
  2. Der Wahlvorschlag muss spätestens am 2. Oktober 2022 abgegeben werden. Das heißt, Sie müssen von einer Person – diese können auch Sie selber sein – namentlich vorgeschlagen werden und benötigen für diesen Vorschlag fünf weitere Personen, die Ihre Kandidatur unterstützen.
    Sprechen Sie das Thema gern bei Ihrem Kontakt mit der Kirchengemeinde an.
  3. Sie werden gebeten, sich den Wählerinnen und Wählern vorzustellen. Wie, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Fragen Sie dort gern aktiv nach.
  4. Ob Sie gewählt wurden oder nicht, erfahren Sie  in der Woche nach dem Wahltag. Am Abend des Wahltags selbst, also am 27. November 2022, können Sie bei der öffentlichen Stimmenauszählung anwesend sein. Das Stimmenauszählungsergebnis sagt aber noch nicht aus, ob und wie Sie gewählt worden sind. Dies hat der Kirchengemeinderat in der Regel am Tag danach durch Einbeziehung der verschiedenen Quoren, die bei der Feststellung des Wahlergebnisses zu berücksichtigen sind, und die je nach Ortsrecht Ihrer Kirchengemeinde verschieden sein können, zu ermitteln. Das Wahlergebnis wird öffentlich bekannt gegeben und zusätzlich werden Sie über Ihr persönliches Wahlergebnis sodann in der Woche nach dem Wahltag von Ihrem Kirchengemeinderat schriftlich informiert.