
Informationen zur Kirchenwahl
Recht und Formulare
Fristenplan, Handouts und rechtliche Informationen des Wahlbeauftragten der Nordkirche
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Mitstimmen - die Nordkirche wählt
In allen der fast 1.000 Gemeinden werden neue Kirchengemeinderäte gewählt. Rund 1,7 Millionen wahlberechtigte Kirchenmitglieder sind aufgerufen zur Wahl am 27. November 2022. Alle dürfen mitwählen, die dann ihr 14. Lebensjahr vollendet haben.
Mitstimmen: Ihre Stimme zählt
Anfang Oktober 2022 bekommen alle Wahlberechtigen per Post ihre Wahlbenachrichtigung. Ihre Stimme ist einzigartig! Mischen Sie sich ein und stimmen Sie mit!
Denn es geht nicht nur um eine Wahl. Es geht um unsere Kirchengemeinden und um unsere Kirche. Um Menschen, ihre Zeit, ihr Engagement, ihre Ideen. Mitzustimmen heißt: sich zu beteiligen. Das ist viel mehr, als nur ein Kreuzchen zu machen.
Wie können Sie mitbestimmen?
„Mitstimmen“ lautet das Motto: Wir suchen Menschen, die Lust haben zu kandidieren, mit ihren Talenten und ihren Kompetenzen.
Aktuell engagieren sich fast 10.500 Frauen, Männer und Jugendliche als Kirchengemeinderätin oder –rat in der Nordkirche.
Mit der Wahl bestimmen alle Gemeinden ihr zentrales Leitungsgremium. Dabei sind Sie als ganzer Mensch gefragt: mit Ihren Gaben, Fähigkeiten und Ideen, mit Herz, Hirn und Hand, und mit Ihrer Stimme.
Was macht ein Kirchengemeinderat?
Als Mitglieder des Kirchengemeinderates tragen Sie die Verantwortung für die Gemeinde - zusammen mit den Pastorinnen und Pastoren und weiteren Kirchengemeinrat-Mitgliedern.
Sie beraten die Konzeption von Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit, kümmern sich um musikalische und diakonische Arbeit sowie Bildungsangebote.
Auch die Verwaltung der Finanzen und Liegenschaften und die Personalplanung ist Aufgabe des Kirchengemeinderates. Eine Amtsperiode dauert sechs Jahre.









