Losung für Dienstag, 9. Februar 2010
Der HERR sprach: Ich habe vergeben, wie du es erbeten hast.
4.Mose 14,20
/Christus spricht:/ Was ihr bitten werdet in meinem Namen, das will ich tun, damit der Vater verherrlicht werde im Sohn.
Johannes 14,13
© Evangelische Brüder-Unität - Herrnhuter Brüdergemeine
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Wahl der Kirchenkreissynoden in Nordelbien
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Die Kirchenkreissynode ist das "Parlament" eines Kirchenkreises. Sie besteht aus Gemeindegliedern, Pastorinnen und Pastoren, Mitarbeitenden und Vertreterinnen und Vertretern der Dienste und Werke. Die Synodalen beschließen unter anderem den Haushalt des Kirchenkreises, wählen die Pröpstin oder den Propst, richten Pfarrstellen ein und verteilen Kirchnsteuermittel auf die Kirchengemeinden. Eine Synode hat zwischen 44 und 154 Synodale, je nach Größe des Kirchenkreises, und besteht zu zwei Dritteln aus Ehrenamtlichen und zu einem Drittel aus Mitarbeitenden sowie Pastorinnen und Pastoren. Bis zum 29. Januar konnten Wahlvorschläge für mögliche Kandidatinnen und Kandidaten der Kirchenkreissynode eingereicht werden. Zwischen dem 28. Februar und dem 13. März werden die neuen Kirchenkreissynodale von den Mitgliedern der Kirchenvorstände gewählt. Weitere Informationen zur Kirchenkreissynodenwahl finden Sie hier. Für Fragen, die einzelne Kirchenkreise betreffen, wenden Sie sich direkt dorthin. |
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Im Anschluss an die Kirchenkreissynodenwahl erfolgt die Wahl zur Nordelbischen Synode. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in dem Info-Faltblatt "Machen Sie mit!" |




