Die ersten Schritte
|
Die ersten Schritte zur Kirchenvorstandswahl ergeben sich aus dem Kirchenvorstands-Wahlgesetz (KVBG). Im Download-Bereich finden Sie einen vollständigen Fristenplan. |
Wahlbeauftragte berufenJede Kirchengemeinde braucht eine Wahlbeauftragte oder einen Wahlbeauftragten, den oder die der Kirchenvorstand berufen muss. Einen verpflichtenden Termin dafür gibt es nicht, aber es ist zu empfehlen, mit den Wahlvorbereitungen möglichst früh zu beginnen. Für die Wahlbeauftragten ist jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu berufen. Das Gleiche geschieht auf Kirchenkreis-Ebene. So entsteht eine Beratungs- und Informationskette: Der Kirchenvorstand ist für die Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich, seine Wahlbeauftragte oder sein Wahlbeauftragter ist Experte vor Ort. Dieser hält Kontakt zur Kirchenkreis-Wahlbeauftragten, die wiederum die nötigen Informationen vom Nordelbischen Wahlbeauftragten und seinem Wahl-Team einholt. |
Erster Termin: 29. Januar 2008Spätestens zehn Monate vor dem Wahltag (die Frist endet am 29. Januar 2008, 24 Uhr) muss der Kirchenvorstand beschließen, wie viele Mitglieder der neue Kirchenvorstand haben soll. Ebenfalls bis spätestens 29. Januar 2008 muss der Kirchenvorstand beschließen, ob die Kirchengemeinde zur Wahl in Gemeindewahlbezirke aufgeteilt werden soll. Diese Wahlbezirke sollen räumlich abgegrenzt sein und können zum Beispiel gewohnten Gemeinde- oder Pfarrbezirken entsprechen. |
|
1. Beispiel: 6 Kandidatinnen oder Kandidaten 2. Beispiel: 8 Kandidatinnen oder Kandidaten 3. Beispiel: 10 Kandidatinnen oder Kandidaten |




